Allgemeine Geschäftsbedingungen
EleTec OG
Fassung 2026
1. Geltung
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der EleTec OG und ihren Kunden.
1.2 Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, die das Geschäft im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen.
1.3 Für Unternehmer gelten zusätzlich bzw. abweichend jene Bestimmungen, die ausdrücklich als „nur für Unternehmer“ gekennzeichnet sind.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungsausführung zustande.
2.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.4 Abweichungen vom Kostenvoranschlag bis zu 15% gelten als genehmigt, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind.
3. Preise und Zusatzleistungen
3.1 Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Regie).
3.3 Zusatzleistungen, Änderungen oder Mehrarbeiten werden gesondert verrechnet.
3.4 Erschwernisse (fehlende Parkmöglichkeit, fehlender Lift, Bauverzögerungen, Wartezeiten etc.) werden nach tatsächlichem Mehraufwand verrechnet.
3.5 Materialpreiserhöhungen zwischen Angebot und Ausführung berechtigen uns zur entsprechenden
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
4.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt:
- gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen
- Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen
- offene Leistungen zurückzubehalten
- sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen (nur für Unternehmer)
4.4 Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde trägt die Verantwortung für:
- korrekte Angaben zu Leitungen, Statik, Bestandsanlagen
- notwendige Genehmigungen
- rechtzeitige Bereitstellung von Strom, Wasser und Zugang
5.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Leistungsfrist.
5.3 Mehrkosten durch unrichtige oder unvollständige Angaben trägt der Kunde.
6. Leistungsfristen
6.1 Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden.
6.2 Bei höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen verlängern sich Fristen angemessen.
7. Gefahrenübergang
7.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe über.
7.2 Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Bereitstellung oder Übergabe an den Transporteur über.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8.2 Unternehmer dürfen Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen gelten bereits jetzt als an uns abgetreten.
8.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Vorbehaltsware zurückzufordern.
9. Gewährleistung
9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
9.2 Für Unternehmer:
- Gewährleistungsfrist 12 Monate
- Mängelrüge binnen 7 Tagen schriftlich
- Beweislast für Vorliegen des Mangels bei Übergabe trägt der Unternehmer
9.3 Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.
9.4 Behelfsmäßige Reparaturen stellen keine dauerhafte Mängelbehebung dar.
10. Haftung
10.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Für Unternehmer ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.
10.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Höhe nach mit der Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
10.4 Keine Haftung besteht für:
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- Inkompatibilität bestehender Anlagen
- unterlassene Wartung durch den Kunden
- Eingriffe durch Dritte
10.5 Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.
11. Annahmeverzug
11.1 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt:
- Lagerkosten zu verrechnen
- Material anderweitig zu verwerten
- nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten
12. Anwendbares Recht
12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist das zuständige Gericht am Sitz der EleTec OG.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13. Bauprojekt-Zusatzklausel
13.1 Bei Aufträgen mit einem Netto-Auftragswert von über EUR 10.000 sind wir berechtigt, einen detaillierten Zahlungsplan festzulegen.
13.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgendes Zahlungsmodell:
- 30 % bei Vertragsabschluss
- 40 % nach Materiallieferung bzw. Installationsbeginn
- 30 % nach Fertigstellung
13.3 Gerät der Kunde mit einer Teilzahlung in Verzug, sind wir berechtigt:
- die Arbeiten sofort einzustellen,
- Lieferungen zurückzuhalten,
- Nachlieferungen oder Fertigstellung von Vorauszahlung abhängig zu machen.
13.4 Die Einstellung der Arbeiten aus diesem Grund stellt keinen Verzug unsererseits dar.
13.5 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung oder fehlender Vorauszahlung verlängern die Leistungsfrist angemessen.
14. Erweiterte Zahlungssicherung & Zugriffsklausel
14.1 Wir sind berechtigt, bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden Vorauszahlungen oder Sicherstellungen (z.B. Bankgarantie) zu verlangen.
14.2 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle eingebauten Materialien – soweit rechtlich zulässig – in unserem Eigentum.
14.3 Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, nach vorheriger angemessener Ankündigung:
- die Vorbehaltsware auszubauen und mitzunehmen,
- die Baustelle zu betreten, soweit dies für den Ausbau erforderlich ist.
14.4 Der Kunde verzichtet – soweit zulässig – auf die Einrede der Besitzstörung.
14.5 Die durch Ausbau und Rücktransport entstehenden Kosten trägt der Kunde.
(Hinweis: Diese Klausel ist wirtschaftlich stark – aber gegenüber Verbrauchern sollte sie nur im Verzugsfall nach angemessener Nachfrist angewendet werden.)
15. Spezielle Haftungsregelung für PV-Anlagen, E-Ladestationen, Alarm- & Netzwerktechnik
15.1 Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen, E-Ladestationen, Alarmanlagen, Netzwerkinstallationen oder vergleichbaren technischen Systemen erfolgt die Leistung auf Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden technischen Normen.
15.2 Eine Haftung für:
- zukünftige Gesetzesänderungen,
- geänderte Netzbetreiber-Vorgaben,
- behördliche Änderungen,
- Förderbedingungen, besteht nicht.
15.3 Wir haften nicht für Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Förderzusagen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.
15.4 Keine Haftung besteht für Schäden oder Störungen, die auf:
- externe Netzschwankungen,
- Überspannung,
- Blitzschlag,
- mangelhafte Bestandsanlagen,
- fehlende oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen sind.
15.5 Für Unternehmer ist die Haftung bei entgangenem Gewinn ausgeschlossen.